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Kinder als Mitfahrer im Auto

Das Thema „Kinder als Mitfahrer“ ist für die Polizei von besonderer Bedeutung, weil immer noch viele Autofahrer in diesem Bereich nicht besonders gewissenhaft sind und ihren diesbezüglichen Pflichten als Fahrzeugführer nicht nachkommen. Seit April 1993 müssen mitfahrende Kinder bis 12 Jahre im Auto vorschriftsmäßig gesichert werden und zwar  grundsätzlich, unabhängig davon ob sie vorne oder hinten sitzen, entsprechend ihrem Alter oder ihrer Körpergröße. Häufig werden sie gar nicht oder nicht richtig gesichert, und oft sitzen sie in einem „falschen“ Kindersitz. Da man auf diesem Gebiet oft den Eindruck gewinnen kann, dass Kinder keine Lobby haben, ist hier also der Polizeibeamte im präventiven und repressiven Bereich als Lobbyist gefordert. Der moderne Kindersitz, also im weitesten Sinne eine Art „Sicherheitsgurt“ für die jungen Mitfahrer, ist nun einmal der Lebensretter Nummer eins! Ungesicherte Kinder haben ein siebenmal größeres Risiko, im Auto schwer verletzt oder getötet zu werden als gesicherte Altersgenossen!

Im Jahr 2007 wurden in Deutschland 111 Kinder unter 15 Jahren getötet und 33.772 verletzt [1] .

 

Informationen für die Erzieherinnen und Erzieher im Kindergarten

Eine Erfolg versprechende Präventionsarbeit beginnt im Kindergarten und erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Polizei, Kindergarten und Elternhaus. Sie alle müssen als gemeinsame Kooperationspartner und Multiplikatoren gewonnen werden und das Verkehrssicherheits-/Verkehrserziehungsprogramm der Polizei kennen. Erzieherinnen und Eltern  müssen davon überzeugt werden, dass ihr Mitwirken unerlässlich ist, um die Sicherheit der Kinder zu erhöhen. Die eigentliche Zusammenarbeit erfolgt dann in Form von gemeinsamer Vorbereitung, Mitarbeit am Veranstaltungstag und einer Nachbereitung. Darüber hinaus muss Vätern, Müttern und Kindergärtnerinnen auch vermittelt werden, dass nicht grundsätzlich bei jeder Art von Verkehrserziehung ein Polizeibeamter anwesend sein muss, sondern dass auch eigeninitiative Aktionen durchgeführt werden können. So können in der Einrichtung z. B. Kindersitz-Tauschbörsen organisiert werden. Was es bei gebrauchten Kindersitzen zu beachten gilt, wird weiter unten beschrieben.

 

Informationen für die Eltern

Die Verkehrsunfälle mit Kindern als Mitfahrer beweisen, dass ein perfekt passender und richtig verwendeter Kindersitz eine wertvolle Sicherheitsreserve ist und somit Leben retten kann. Fahren Kinder falsch oder völlig ungesichert im Auto mit, sind sie im Falle eines Unfalls schutzlos den Kräften der Physik ausgeliefert. Die Verkehrsunfallforschung und der Verkehrsalltag zeigen, dass moderne Kindersitze oft das Überleben der jungen Mitfahrer sichern, wenn sie korrekt zum Einsatz kommen.

 

Fast zehn Prozent der im Pkw mitfahrenden Kinder sind noch immer völlig ungesichert unterwegs. Darüber hinaus werden die Hälfte der Kindersitze falsch verwendet, sind zu locker montiert, haben verdrehte und falsch geführte Gurte, oder sind im Fahrzeug an der falschen Stelle platziert. Eine Montage unter professioneller Anleitung ist beim Kauf des Kindersitzes im Fachgeschäft unbedingt notwendig. Die folgenden Fragen sollten unbedingt beantwortet werden:

-           Passt der Sitz in mein Auto?

-           Passt er zu meinem Kind?

-           Gelingt es mir, ihn im Auto immer richtig einzubauen?  

-           Akzeptiert mein Kind den Sitz?

 

Die rechtliche Seite

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen nur mitgenommen werden, wenn sie in einer ihrer Größe entsprechenden Rückhaltevorrichtung gesichert sind. Das 12. Lebensjahr ist vollendet, wenn das Kind seinen 13. Geburtstag feiert. Eines der beiden Kriterien - älter als 12 Jahre oder über 150 cm groß - muss also erfüllt sein, damit ein Kind ohne Kindersitz im Auto mitfahren darf. Die Eltern sollten aber im Einzelfall genau prüfen, ob dennoch eine spezielle Form der Kindersicherung genutzt werden sollte. So kann z. B. im Einzelfall eine Sitzerhöhung einen optimalen Gurtverlauf gewährleisten.

 

Gesetzlich geregelt ist auch die Nutzung rückwärtsgerichteter Kinderrückhaltesysteme auf dem Beifahrersitz. Befindet sich ein Beifahrer-Airbag im Auto, ist die Benutzung rückwärts gerichteter Kindersitze auf dem Beifahrersitz verboten, es sei denn, der Airbag wurde durch eine Fachwerkstatt „abgeschaltet“ oder der Fahrzeughersteller bietet hierzu eine eigene technische Lösung an.

 

Ein aktiver Airbag kann eine tödliche Gefahr für Kinder sein.

 

Größe des Kindersitzes

Das Alter des Kindes gibt nur einen Richtwert vor; viel wichtiger ist, dass das Kind von seinem Gewicht und seiner Körpergröße her in den Sitz passt. Kindersitze werden deshalb in fünf Gewichtsgruppen eingeteilt.

- Gruppe 0: von Geburt bis 10 kg

- Gruppe 0 plus: von Geburt bis 13 kg

- Gruppe I von 9-18 kg

- Gruppe II von 15-25 kg

- Gruppe III von 22-36 kg

Nicht jedes Kind passt in einen Sitz seiner Gewichts- oder seiner Altersgruppe, und ebenso passt nicht jeder Sitz in jedes Fahrzeug. Deshalb sollte grundsätzlich zum Zwecke einer Art „Anprobe“ sowohl mit dem Kind als auch mit dem Fahrzeug der Kindersitz gekauft werden, denn das Kind soll sich letztlich in seinem Sitz ja auch wohl fühlen.

 

Kinder über 36 kg

Der Gesetzgeber hat nur Angaben über Größe und Alter der Kinder ins Gesetz aufgenommen. Oft weist der Hersteller eines Kindersitzes in seiner Gebrauchsanweisung explizit darauf hin, dass der Sitz der Gruppe III auch für Kinder über 36 kg geeignet ist.

Die bei einem Verkehrsunfall entstehende Aufprallenergie wird vom Sicherheitsgurt und nicht von dem Kindersitz aufgefangen.

 

Fahrzeug mit Beckengurten

Hier sind nur diejenigen Kindersitze geeignet, die speziell für Beckengurte entwickelt wurden und vom Hersteller als entsprechend tauglich beschrieben werden. Eine Sitzerhöhung darf auf keinen Fall zusammen mit einem Beckengurt, sondern nur mit einem Drei-Punkt-Gurt verwendet werden.

 

Kinder auf dem Beifahrersitz

Mit einem geeigneten und für den Beifahrersitz zugelassenen Kindersitz kann das Kind auch auf dem Beifahrersitz Platz nehmen. Wird der Kindersitz in Fahrtrichtung montiert genutzt, dann muss der Beifahrersitz in die hinterste Position geschoben werden, sofern der Beifahrer-Airbag nicht deaktiviert worden ist. Bei der Benutzung eines gegen die Fahrtrichtung gerichteten Sitzes (Babyschale), muss der Beifahrer-Airbag auf jeden Fall deaktiviert werden. Verbietet der Hersteller auf dem Beifahrersitz generell den Einbau eines Kindersitzes, dann gehört dieser auf die Rückbank des Fahrzeuges.

 

Die ECE-Prüfnorm

Kinderrückhaltesysteme, die der ECE-Regelung 44 entsprechen, sind amtlich genehmigt. Sollte ein solches ECE-Label am Kindersitz fehlen, dann sollte er – unabhängig ob neu oder gebraucht - nicht gekauft werden. Diese ECE-Regelung legt für die Mehrheit der europäischen Länder einheitliche Prüfkriterien fest, denen der Sitz entsprechen muss. Die neuste Prüfnorm ist die ECE-R44/04. Seit dem 8. April 2008 dürfen keine älteren Kindersitze mehr verwendet werden, die nicht mindestens die Prüfnorm ECE-R44/03 oder eine darüber hinaus gehende aufweisen. Kinderrückhaltesysteme mit den Prüfnormen ECE R44/01 und R44/02 sind nämlich in der Regel 13 Jahre und älter, und ihr Material kann inzwischen brüchig sein, sodass die Sicherheit des Kindes somit nicht mehr gewährleistet ist.

Außerdem haben viele Anbieter ihre Kindersitze mittlerweile weiter entwickelt, mit dem Ergebnis, dass sie meist einen deutlich besseren Aufprallschutz bieten.

1. Aussage, nach welcher Kategorie der Kindersitz zugelassen ist.

2. Zugelassen für entsprechendes Körpergewicht.

3. Europäisches Prüfzeichen.

4. Kennzahl des Landes, in welchem die Zulassung erfolgte 1=Deutschland, 2=Frankreich …

5. Zulassungsnummer: Die beiden ersten Ziffern zeigen an, nach welcher Version der ECE R44 der Kindersitz zugelassen ist (in diesem Fall ECE R 44/04).

6. Fortlaufende Nummer.

 

Sitzerhöhung nur mit dem Drei-Punkt-Gurt

Diese Sitzerhöhungen mit den "Führungshörnern", sollten nur mit einem Drei-Punkt-Gurt genutzt werden, damit der Beckengurt dieses Gurtes optimal am Körper des Kindes entlang geführt werden kann. Ohne die "Führungshörner" kann die Sitzerhöhung bei einem Verkehrsunfall unter dem Kind wegrutschen, und es kann zu Verletzungen durch eine falsche Gurtführung kommen.

 

Schutz durch Seitenairbags

Der Seitenairbag sorgt, wie auch bei einem Erwachsenen, für mehr Sicherheit bei einem möglichen Verkehrsunfall. Eine gute seitliche Abstützung am Kindersitz, gepolsterte Einlagen und Nackenhörnchen verhindern, dass der Kopf des Kindes bei einem Unfall in Mitleidenschaft gezogen wird oder aber auch nur im Schlaf zur Seite fällt.

 

Für jedes Kind einen Kindersitz

Werden mehrere Kinder im Auto mitgenommen, dann bedeutet dies, dass jedes Kind mit einem Rückhaltesystem gesichert werden muss. Bei geplanten Fahrten können die mitzunehmenden Kinder ihren eigenen Sitz mitbringen.

 

Fahrten mit dem Taxi

Auch für Taxis gilt, dass Kinder ohne kindgerechte Sicherung nicht mitfahren dürfen. Allerdings müssen nur für maximal zwei Kinder Sitze vorhanden sein, davon zumindest ein Sitz der ECE-Gruppe I. Eine Babyschale muss der Taxifahrer gar nicht dabei haben, ist sie vonnöten, muss der Fahrgast selbst für sie sorgen. Wer ein Taxi bestellt, sollte ankündigen, dass Kinder mitfahren, um sicherzugehen, dass Sitze vorhanden sind.

 

Dicke Jacke und Schultornister

Die dicke Winterjacke verhindert den richtigen Sitz und die nötige Rückhaltewirkung des Gurtes. Schon das Einsteigen mit dem Schultornister behindert das Kind, und der Schutz des Gurtes wird stark gemindert; deshalb gehört der Tornister in den Kofferraum.

 

Das ISOFIX-System

Das ISOFIX-System ist eine genormte, feste Verbindung zwischen Kindersitz und dem Fahrzeug, die vor allem den sicheren Einbau des Kindersitzes deutlich erleichtert und viele Fehlerquellen ausschließt. Immer mehr Neufahrzeuge sind heute mit Halterungen für so genannte „ISOFIX-Sitze“ ausgerüstet. Bei dieser Technik wird ein spezieller Sitz einfach in zwei fest mit der Karosserie verbundene Rasten geschoben. Montagefehler sind bei dieser Technik praktisch ausgeschlossen - ein großer Vorteil, denn ein falsch eingebauter oder schlecht fixierter Sitz, kann das Kind bei einem Unfall nur unzureichend schützen.

 

Gebrauchte Kindersitze

Gebrauchte Sitze kosten zwar weniger, erfordern aber eine umso sorgfältigere Auswahl, die sich nach folgenden Kriterien richten sollte:

-           Entspricht das System den aktuellen ECE-Richtlinien?

-           Gibt es eine ausführliche und verständliche Bedienungsanleitung dazu?

-           Ist kein Teil des Systems angebrochen oder beschädigt?

-           Ist die Sitzschale ohne Risse?

-           Sind die Gurte und die Gurtschlösser intakt?

-           Funktionieren eventuell vorhandene Klettverschlüsse?

-           Sind alle Befestigungsmaterialien vollständig vorhanden und funktionsfähig?

 

Üben Sie mit dem Kind

-           Das Kind soll sich selbst sichern.

-           Das Ein- und Aussteigen sollte immer zur Gehwegseite hin erfolgen.

-           Beim Öffnen der Tür muss auf Radfahrer geachtet werden.

-           Auch bei Kurzstrecken wird sich immer richtig gesichert.

-           Halten Sie sofort an, wenn Ihr Kind sich abschnallt, und fahren Sie erst weiter, wenn das Kind wieder gesichert ist.

 

Auszug aus dem Verwarnungs- und Bußgeldkatalog (Stand 01.03.2007)

- Unvorschriftsmäßig gesichertes Kind (z. B. kein oder falsch genutzter Kindersitz) 30,00 Euro

- Unvorschriftsmäßig gesicherte Kinder 35,00 Euro

- Gänzlich ungesichertes Kind 40,00 Euro + 1 Punkt

- Gänzlich ungesicherte Kinder 50,00 Euro + 1 Punkt

 

Fazit

Auch wenn die täglichen polizeilichen Beobachtungen zeigen, dass ca. 90% der Kinder im Auto gesichert sind, sollte das ehrgeizige Ziel von 100% angestrebt werden. Denn die Kinder sollen rechtzeitig lernen, dass das entsprechende Rückhaltesystem sie schützt. Auch bei kurzen Fahrten muss es selbstverständlich sein, dass das Kind im Kindersitz angeschnallt wird, denn gerade im Stadtverkehr passieren die meisten Unfälle. Erlauben Sie Ihrem Kind niemals - auch nicht ausnahmsweise oder bei kurzen Strecken -, in anderen Autos ungesichert mitzufahren. Wenn Sie sich selbst auf jeder Fahrt anschnallen, sind sie damit für die jungen Mitfahrer die besten Vorbilder.


[1] Statistisches Bundesamt Deutschland

Horst Wolf | info@wolf-horst.de